Rechtliche Vorsorge
DOKUMENTEN- NOTFALLMAPPE
In einer Dokumentenmappe sollten wichtige Urkunden, Unterlagen, Policen u.a. aufbewahrt werden. Dies erleichtert z.B. Angehörigen im Bedarfsfall die Regelung wichtiger Angelegenheiten. Die Dokumentenmappe sollte z.B. enthalten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Stammbuch), Arbeitsverträge, Zeugnisse, Wertpapiere, Sparbücher, Versicherungspolicen, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung, Schuldurkunden, evt. Ernennungsurkunden, Testament.
Die Notfallmappe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhalten Sie hier kostenlos:
Pressestelle des Ministeriums
Tel: 0681/ 501 3666
https://www.saarland.de/msgff/DE/service/publikationen/publikationen_msgff_einzeln/Notfallmappe.html
VORSORGE UND BETREUUNG
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird von der/dem Vollmachtgebendem für den Fall einer Hilfebedürftigkeit erteilt. Diese Hilfebedürftigkeit meint einen Zustand, in dem man nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann oder nicht mehr imstande ist, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Dies kann z.B. eintreten bei altersbedingter Geschäftsunfähigkeit, Unfall, Herzinfarkt oder nach einer größeren Operation. Durch die Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens als Bevollmächtige(r) für bestimmte oder alle Bereiche eingesetzt werden. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen, erneuert oder ergänzt werden.
Betreuungsverfügung
Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die vom Gericht als gesetzliche Vertreterin für Sie eingesetzt werden soll, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Nach vorheriger Überprüfung der Sachlage wird diese(r) Betreuerin/Betreuer nur für den Aufgabenbereich eingesetzt, in dem Unterstützung erforderlich ist.
Eine ausführliche Beratung und die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten erteilt die Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis, Tel: 06831/ 444 367.
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie z. B. der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Grundsätzlich gilt: Das Wohl des hilfsbedürftigen Menschen steht immer im Vordergrund.
Örtliche Betreuungsbehörde Saarlouis
https://www.kreis-saarlouis.de/Suche.htm/Seiten/Betreuungsbehoerde.html
Allgemeine Informationen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Rechtliche Betreuung und Ehegattennotvertretung (Neu: Reform des Betreuungsrechts seit 2023)
BMJ - Vorsorge und Betreuungsrecht - Betreuungsrecht
Broschüre Betreuungsrecht in Leichter Sprache
BMJ - Vorsorge und Betreuungsrecht - Betreuungsrecht - Leichte Sprache
Neu seit 2023: Ehegattenvertretung
Betreuungsrecht in Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch
Informationsmaterial über das Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen | Nds. Justizministerium (niedersachsen.de)
TESTAMENT
Ein Testament ermöglicht es, den letzten Willen festzuhalten und den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Es kann in verschiedenen Formen abgefasst werden.
Die einfachste Art der Willensäußerung ist das Eigenhändige Testament. Dieses muss handschriftlich aufgesetzt sein und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden, bei Ehegatten müssen beide unterschreiben. Es kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Gültig ist die letzte Abfassung (unbedingt Namen, Datum und Ort angeben!).
Das Öffentliche Testament wird notariell aufgesetzt und ist gebührenpflichtig. Von Vorteil ist hierbei die fachkundige Beratung.
Die örtliche Zuständigkeit für das Nachlassverfahren liegt bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser (der/die Verstorbene) seinen letzten Wohnsitz hatte.
Weitere Informationen
Broschüre Erben und Vererben – Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Nachlassverfahren
https://www.saarland.de/aghom/DE/aufgaben/aufgaben_artikel/nachlasssachen.html
Selbstbestimmt leben mit Assistenz
„Durch die stetig ansteigende Lebenserwartung der in Deutschland lebenden Menschen und die sinkenden Geburtenraten ist absehbar, dass die deutsche Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten zunehmend älter wird. Immer mehr Rentner stehen immer weniger erwerbstätigen Menschen gegenüber. Zudem bleiben ältere Menschen immer länger geistig und körperlich fit und stellen höhere Ansprüche an ihren Lebensabend.
Hieraus ergibt sich ein steigender Bedarf an Orientierungs-, Unterstützungs- und Hilfsangeboten für ältere Menschen. Das Rentensystem ist jedoch an seinen Grenzen angekommen und die private Altersvorsorge vieler Menschen reicht nicht aus für einen langen selbstbestimmten Lebensabend. Zumindest nicht mit heutigen Methoden der Altenpflege und Seniorenbetreuung. Einen möglichen Ausweg bieten technische Systeme, die aufgrund des technologischen Fortschritts der letzten Jahre zunehmend in der Lage sind Alltagstätigkeiten zu erleichtern oder zu übernehmen.
„Ambient Assisted Living" (AAL) steht für Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien in den Alltag einführen um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensphasen, vor allem im Alter, zu erhöhen. Ins deutsche übersetzt steht AAL für Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben.“
aus: http://www.aal-deutschland.de/
KOMMUNALE BERATUNGSSTELLE - BESSER LEBEN IM ALTER DURCH TECHNIK
So lange es geht, selbständig und selbstbestimmt im Alter zu Hause wohnen zu können, ist der größte Wunsch vieler Senior/innen. Um dies zu ermöglichen, wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl alltagsunterstützender technischer Hilfsmittel entwickelt.
Die Kommunale Beratungsstelle „Wohnen und Technik“ informiert hierzu in den Bereichen: Gesundheit, Sicherheit, Kommunikation und Wohnen/Wohnraumanpassung
Barbara Mohr
Kaiser-Friedrich-Ring 31
66740 Saarlouis
Tel: 06831/ 444 – 573
Mail: barbara-mohr@kreis-saarlouis.de
Landkreis Saarlouis Kommunale Beratungsstelle Wohnen und Technik (kreis-saarlouis.de)
AMBIENT ASSISTED LIVING
„Ambient Assisted Living" (AAL) steht für Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien in den Alltag einführen um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensphasen, vor allem im Alter, zu erhöhen. Ins Deutsche übersetzt steht AAL für Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben.“ (aus: http://www.aal-deutschland.de/)
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
AAL-Netzwerk Saar e.V. (aal-in.de)
AAL Ambient Assisted Living (nullbarriere.de)
Wohnen im Alter
WOHNBERATUNG UND WOHNRAUMANPASSUNG
Um das Wohnenbleiben in der vertrauten Umgebung zu sichern, ist es notwendig, die eigene Wohnung nach „Wohn-Hindernissen“ zu untersuchen, z.B.:
- der Einstieg in die Badewanne ist nicht mehr möglich, vielleicht fehlt ein Badewannenlifter
- der Toilettengang ist ohne fremde Hilfe nicht möglich, vielleicht fehlen nur eine Sitzerhöhung und Handgriffe
- die Treppe ist zu steil, vielleicht hilft ein zweiter Handlauf
- Teppiche erweisen sich als Stolperfallen
Der Aufwand einer Wohnungsanpassung ist meist gering. Wichtig ist eine vorherige fachkundige Beratung. Die Wohnberatung des Pflegestützpunktes Saarlouis berät zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen und entsprechenden finanziellen Hilfen. Die Beratung und evtl. Hausbesuche sind kostenlos.
Grundsatzinformationen erteilen:
- Pflegestützpunkt Saarlouis, Tel: 06831 120 63 03
- Leitstelle "Älter werden" Saarlouis, Tel: 06831 444-244
FÖRDERUNG DES ALTERS- UND BEHINDERTENGERECHTEN UMBAUS VORHANDENEN WOHNRAUMS
Durch die Förderung baulicher Maßnahmen soll der längere Verbleib von älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen in ihrer vertrauten Wohnung und Umgebung ermöglicht werden. Die finanzielle Förderung ist einkommensabhängig.
Alle Informationen hierzu erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter:
BETREUTES WOHNEN
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt. Er ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedlich organisierte Kombinationen von Wohnen und Betreuung. Eine Aussage über die Zuverlässigkeit des Betreuungsangebotes und die qualitative Mindestausstattung für behindertengerechtes Wohnen lässt sich hierdurch nicht ableiten. Vorab sollte man sich im Klaren sein, was man von „Betreutem Wohnen“ erwartet, und ob sich dies nicht in der eigenen Häuslichkeit mit entsprechenden Hilfen organisieren lässt.
Betreutes Wohnen in Schwalbach:
BARRIEREFREIES WOHNEN
Sich zu versorgen, den Haushalt selbständig zu führen und am sozialen Leben teilzuhaben: Das sind Eckpunkte eines selbstbestimmten Lebens in den eigenen vier Wänden. Dazu bedarf es einer funktionierenden Infrastruktur, eines informellen Netzwerks und Unterstützungsdienste in der vertrauten Wohnumgebung.
Zugleich muss die Gestaltung des Wohnraums im Hinblick auf Elektronik und Einrichtung so barrierefrei wie möglich sein. Persönliche Einschränkungen sollen auf diese Weise mit passenden Assistenzsystemen kompensiert werden können und pflegenden Angehörigen eine Unterstützung bieten.
Der vorliegenden Zusammenfassung liegen, neben weiterführender Literatur, die Empfehlun-gen der VDI 6008, die DIN 18040-2 sowie Erfahrungen aus dem Projekt „+raum“ der Wolfsburg AG zu Grunde. Die Empfehlungen sind allgemeiner Art und können Beratungen entsprechender Expert/innen nicht ersetzen.
aus. „Demografiewerkstatt Kommunen“