Migration
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert Migration wie folgt:
- Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt.
- Geschieht dies innerhalb eines Landes spricht man von "Binnenmigration".
- Von internationaler Migration spricht man dann, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht.
Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn:
- die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
- der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
- der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
(Quelle: Satistisches Bundesamt)
- Diese Personen müssen keine eigene Migrationserfahrung haben
- Somit haben auch Spätaussiedler und deren Kinder einen Migrationshintergrund
- Jede dritte Person mit Migrationshintergrund lebt seit ihrer Geburt in Deutschland