Ausschüsse
Nach § 48 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) kann der Gemeinderat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 KSVG vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltschutzangelegenheiten und Rechnungsprüfungsangelegenheiten müssen solche Ausschüsse gebildet werden. Eine Zusammenlegung von Ausschüssen ist, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, zulässig.
Bei der Besetzung der Ausschüsse sind die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen. Sie sind somit verkleinerte Abbilder des Gemeinderates.
Der Gemeinderat hat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten
Ausschuss für Eigenbetriebe – Innerörtliche Abwasserentsorgung
Ausschuss für Eigenbetriebe – Hallenfreibad und Veranstaltungshallen
Ausschuss für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr