Gemeindepolitik

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Gemeinderat

Gemeinderat

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwalbach wählen gem. § 32 Absatz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl den Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach.

Die Größe des Gemeinderates ist hier ebenfalls geregelt: so beträgt die Zahl der Mitglieder gem.  Absatz 2 der o.g. Norm 33 Personen aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach.

Das KSVG ist die wichtigste Rechtsnorm für Kommunen im Saarland und regelt die wichtigsten Angelegenheiten.

Hinsichtlich der Rechtsstellung zwischen Gemeinderat und Bürgermeister schließt sie sich der sog. süddeutschen Ratsverfassung an, die im Laufe des 19. Jahrhunderts im Königreich Bayern, dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg entstanden ist und heute das häufigste  Kommunalverfassungssystem in Deutschland ist.

Die Besonderheit dieses Kommunalverfassungssystems sind zwei gleichberechtigte Organe, der Gemeinderat sowie der direkt gewählte Bürgermeister, dem eine sehr starke Stellung eingeräumt wird. Gem. § 29 KSVG sind diese Beiden auch die alleinigen Organe der Gemeinde.

Der direkt von der Bevölkerung gewählte Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und ist sowohl Leiter der Gemeindeverwaltung als auch beamtenrechtlich oberste Dienstbehörde der Beamten der Gemeinde. Zudem ist er oberster Repräsentant der Gemeinde.

Ihm „gegenüber“ steht der ebenfalls von den Bürgern der Gemeinde direkt gewählte Gemeinderat, der seinerseits beratende und beschließende Ausschüsse bildet, die in der Regel vom Bürgermeister geleitet werden.

Nachfolgend sehen Sie den Schwalbacher Gemeinderat zu Beginn seiner Amtsperiode in 2024.