Ortsräte
Das Gebiet einer Gemeinde kann durch Satzung in Gemeindebezirke eingeteilt werden. Dies ist in der Gemeinde Schwalbach mit der Bildung der Gemeindebezirke Elm, Hülzweiler und Schwalbach erfolgt.
Für jeden Gemeindebezirk ist ein Ortsrat zu bilden, der von den im Gemeindebezirk wohnenden Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt wird. Je nach Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner gibt es eine Mindest- und eine Höchstgrenze.
Der Ortsrat kann Anträge und Vorschläge unterbreiten (zu Angelegenheiten des jeweiligen Gemeindebezirkes) und ist grundsätzlich in allen wichtigen Angelegenheiten zu hören.
Er ist somit wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Gemeinde.
Viele Vorschriften des Gemeinderates gelten sinngemäß auch für den Ortsrat.